20.223280 Entlastungspaket zugunsten der Bevölkerung und Wirtschaft

Grund des Vorstosses:

Als Folge des Ukraine-Konflikts sind die Treib- und Brennstoff-Preise innerhalb sehr kurzer Zeit stark angestiegen. Die Mehrkosten belastet insbesondere die Bevölkerung im Strassenverkehr und bei den Heizkosten. Das gilt selbstverständlich auch für viele Unternehmen in diversen Branchen, die weiterhin von fossilen Treib- und Brennstoffen abhängig sind. Sollte der Konflikt und deren Folgen noch lange andauern, ist mit gravierenden Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft in der Schweiz zu rechnen. Damit in dieser ausserordentlichen Ausgangslage rasch gehandelt werden kann, wird der Bundesrat aufgefordert, ein befristetes Entlastungspaket zu beschliessen. Dieses kann z.B. bei der Mineralölsteuer auf Treib- und Brennstoffen oder beim Berufskostenabzug ansetzen. Da es sich um ein befristetes Paket mit kurzer Laufzeit handelt, soll es nicht zu Lasten der gebundenen Ausgaben ausfallen, sondern aus der allgemeinen Bundeskasse gespiesen werden.

Antwort des Bundesrates:

Die wirtschaftliche Erholung von der Corona-Krise hat sich bis zuletzt fortgesetzt. Allerdings belastet der Krieg in der Ukraine die Aussichten. Für die Schweizer Volkswirtschaft dürften hauptsächlich indirekte Auswirkungen des Konflikts von Bedeutung sein. Insbesondere ist vor dem Hintergrund der globalen Preisanstiege bei Energieträgern und anderen Rohwaren (u. a. Grundnahrungsmittel, Industriemetalle) mit höheren Teuerungsraten zu rechnen. In den ersten Wochen seit Kriegsbeginn in der Ukraine hat sich der Schweizer Franken nominal tendenziell aufgewertet, v. a. gegenüber dem Euro. Dies trägt aktuell dazu bei, den importierten Teuerungsdruck im Inland zu begrenzen. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erwartet für 2022 eine Teuerungsrate von 1,9 Prozent (Prognose von Dezember 2021: 1,1 %) mit entsprechenden dämpfenden Effekten auf die Entwicklung des privaten Konsums.Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er sieht derzeit keinen unmittelbaren Bedarf für Massnahmen, allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Es wurde vor diesem Hintergrund eine interdepartementale Arbeitsgruppe der betroffenen Departemente UVEK, WBF und EFD gebildet. So werden laufend Grundlagen erarbeitet und mögliche Handlungsfelder des Bundes mit Blick auf allfällige Massnahmen und deren Finanzierung sowie deren Konsequenzen geprüft. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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