20.223173 Verbandsbeschwerderecht bei Solar- und Wasserkraft aufheben

Grund des Vorstosses:

Der Bundesrat will den Ausbau erneuerbarer Energien stark fördern, da uns aufgrund der überstürzten ES 2050 ernstzunehmende Stromengpässe drohen. Er möchte deshalb die Bewilligungsverfahren straffen, was mit dieser Motion unterstützt wird.Die drohende Stromlücke darf nicht Anlass sein, die Kantons- und Gemeindeautonomie zu beschneiden, wie es jetzt vorgesehen ist. Zumal bisher vielfach Verbände aus fernen Gebieten und den Städten Zürich und Bern Beschwerden eingereicht haben. Die extensive Auslegung des Verbandsbeschwerderechtes ist oft der Grund, dass Projekte, welche eigentlich von der lokalen Bevölkerung und damit von den Gemeinden unterstützt werden, blockiert werden. Es darf nicht sein, dass die Autonomie der Kantone und Gemeinden eingeschränkt wird, nur weil das UVEK über Jahre eine falsche Energiestrategie gewählt hat.

Antwort des Bundesrates:

Der Bundesrat hat im Februar 2022 eine Änderung des Energiegesetzes (EnG, SR 730.0) in die Vernehmlassung geschickt. Ein Ziel dieser Vorlage besteht darin, die Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Wasser- und Windkraftanlagen zu vereinfachen und zu straffen.Neu soll bei diesen Anlagen u.a. ein konzentriertes Bewilligungsverfahren eingeführt werden. Zudem soll kantonsintern nur noch eine Beschwerdeinstanz (kantonales Verwaltungsgericht) zur Verfügung stehen. Anschliessend besteht nach wie vor die Möglichkeit, an das Bundesgericht zu gelangen. Allfällige Anpassungen an den Bewilligungen sollen die Gerichte – soweit möglich – direkt verfügen und das Vorhaben nicht an die untere Instanz zurückweisen. Damit werden die Verfahren insbesondere auch bei Vorliegen von Beschwerden beschleunigt.Das Beschwerderecht der Umweltorganisationen erachtet der Bundesrat als sinnvolles Instrument für die Umsetzung des Umweltrechts. Es wurde bei einer Volksabstimmung im November 2008 klar bestätigt. Bei Vorhaben erneuerbarer Energien sind zentrale Umweltbereiche wie Gewässerschutz, Biodiversität und Landschaftsschutz betroffen. Das Instrument der Verbandsbeschwerde ermöglicht es den Organisationen, solche Vorhaben gerichtlich überprüfen zu lassen. Zu beachten ist zudem, dass das Beschwerderecht auch eine präventive Wirkung hat und zu einer Optimierung der Projekte beiträgt. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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